Garantie

Für alle unsere Mikrofone gilt eine Garantie von mindestens zwei Jahren. Bei einigen gilt sogar eine Garantie von fünf Jahren.

DPA Microphones A/S („der Hersteller“) versichert hiermit, dass für alle vom Hersteller produzierten und gelieferten Mikrofone eine zweijährige Garantie – ab Datum des Kaufes vom Hersteller – gilt. Ausgenommen hiervon sind d:facto™ Mikrofone und unsere Stäbchenmikrofone (außer 2006 und 2011), für die eine fünfjährige Garantie gilt. Diese fünfjährige Garantie gilt für Mikrofone, die nach dem 1. Januar 2009 gekauft wurden.

Umfang der Garantie
Die Garantie ist auf die mechanische Funktionsfähigkeit der Mikrofone und die vom Hersteller angegebenen Spezifikationen beschränkt. Ungeachtet des verlängerten Garantiezeitraums für Vertriebspartner und Lieferanten kann die Garantie dem Endkunden gegenüber nicht länger als zwei Jahre ab dem Datum des Kaufes durch den Kunden angeboten werden. In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass der Kunde das Kaufdatum belegen muss. Deine Kaufrechnung ist gleichzeitig auch Dein Garantiebeleg. In der Rechnung müssen das Kaufdatum, die Bezeichnung sowie die Seriennummer des Produktes aufgeführt sein.

Die DPA-Garantie bezieht sich auf:

  • Ausschließlich das Mikrofon
  • Die mechanische Funktionsfähigkeit
  • Die dokumentierten Spezifikationen


Ausnahmen
Die Garantie gilt nicht bei:

a) Schaden oder Verlust aufgrund von Modifikationen, Änderungen oder Reparaturen durch unautorisierte Dritte
b) Schaden oder Verlust aufgrund von unsachgemäßer Handhabung durch den Kunden oder unautorisierte Dritte, die das Produkt ohne Genehmigung verwendet haben
c) Verschleiß und Abnutzung aufgrund einer anderen als der empfohlenen Handhabung
d) Schaden oder Verlust aufgrund von Ereignissen, die als höhere Gewalt eingestuft werden oder durch andere Gründe entstehen, auf die der Hersteller keinen Einfluss nehmen kann
e) Schaden oder Verlust aufgrund eines anderen Gerätes, das mit dem Produkt verbunden wurde
f) Schaden in Folge von Unfällen, Missbrauch, unsachgemäßer Handhabung, Manipulation oder Unterlassung des Kunden oder eines unautorisierten Dritten, die im Benutzerhandbuch aufgeführten Betriebsinstruktionen einzuhalten
g) Allgemeiner Wartung und Serviceleistungen
h) Zubehör, das zusammen mit dem Produkt geliefert wurde
i) Kleinere Mängel oder Abweichungen von der Qualität eines Produktes, die den Wert des Produktes oder dessen Eignung für die vorgesehene Nutzung nicht schmälern

Im Sinne dieses Abschnittes „Ausnahmen“ bedeutet der Begriff „unautorisierte/r Dritte/r“ alle Personen, die nicht belegen können, dass sie ausdrücklich vom Hersteller zur Durchführung der bestimmten Leistung autorisiert wurden. Die Garantie verfällt, wenn die Seriennummer des Produktes geändert oder entfernt oder anderweitig manipuliert wurde.

 

Service-Abwicklung

Wird bei Deinem Mikrofon eine Reparatur erforderlich, wendest Du Dich bitte an den Verkäufer des Produktes. Er sendet das Mikrofon dann an das autorisierte DPA-Service-Center. Im Service-Center wird das Produkt geprüft und repariert. Nach erfolgter Reparatur erhältst Du Das Mikrofon in sauberem, gereinigtem Zustand zurück.

Zur Reparatur eingesendete aufeinander abgestimmte Stereo-Paare werden wieder neu justiert. Surround-justierte Sets werden im Werk in Dänemark einer Multi-Match-Kalibrierung unterzogen.

Fällt das Produkt noch unter die Garantie, so ist dieser Service kostenlos. Ist die Garantie für das Produkt abgelaufen, wird eine Service-Gebühr erhoben.

Wenn Du unsere Service-Abteilung kontaktieren möchtest, fülle bitte hier unser Kontaktformular aus oder wende Dich direkt per E-Mail an unsere Service-Abteilung unter service@dpamicrophones.com.

 

Adapter

Für DPA-Adapter gilt ein Garantiezeitraum von zwei Jahren. Bei Reparaturen von Adaptern ist das Verfahren dasselbe wie oben erläutert.

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